8. BAULEITUNG - OBJEKTÜBERWACHUNG
Hier wird die Ausführung des Baus auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften überwacht.
Außerdem koordiniert der Bauleiter die an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
Ein Bauablaufplan wird erstellt und überwacht, ein Bautagebuch geführt.
Wir protokollieren alle Baubesprechungen und lassen die Protokolle den Beteiligten zukommen.
Nach Abschluss von Teilleistungen erstellt der Bauleiter mit den bauausführenden Unternehmen ein gemeinsames Aufmaß, er nimmt die Bauleistungen ab, protokolliert eventuelle Mängel und prüft die Rechnungen. Dabei arbeitet er eng mit den anderen Fachplanern zusammen.
Die Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen wird im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag überprüft.
Mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 werden die tatsächlichen Baukosten dokumentiert.
Falls gefordert, beantragen wir öffentliche Abnahmen und nehmen daran teil.
Bei der Übergabe des Objektes werden alle zusammengestellten erforderlichen Unterlagen (Bedienungsunterlagen, Prüfprotokolle) dem Bauherren übergeben.
Die Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel wird vom Bauleiter überwacht.
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